Mietshäuser bestehen aus Wohnungen und Gewerberäumen
Ein Mietshaus besteht aus vielen kleineren und größeren Wohnungen. Singles, Paare oder Familien können diese gegen ein monatliches Entgelt mieten. Im Erdgeschoss sind manchmal Gewerbeflächen untergebracht.
Mieter und Vermieter schließen für Wohnungen oder Gewerberäume einen Vertrag, der wechselseitige Rechte und Pflichten regelt. Die Wartung und Instandsetzung der baulichen und technischen Bestandteile der Immobilie fallen dabei in die Verantwortung des Vermieters. Die Mieter verpflichten sich, für die Nutzung einen monatlichen Mietzins und die anfallenden Nebenkosten zu entrichten sowie die Mietsache pfleglich zu behandeln. Das deutsche Mietrecht enthält umfangreiche gesetzliche Vorschriften zur Abrechnung der Betriebskosten, Mieterhöhungen, Kündigungsfristen und der Haftung bei Schäden. Auch eine Zwangsräumung bei langfristig ausbleibenden Mietzahlungen unterliegt strengen Vorschriften.
Bei der Vermietung von Gewerberäumen wie Büros, Ladenflächen oder Produktionshallen fällt zusätzlich zur Miete die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer an. Räumlichkeiten, die zum Zwecke der Ausübung eines Gewerbes angemietet werden, dürfen nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Diese Regelung gilt auch für Mietshäuser, in denen sich Gewerberäume und Mietwohnungen gemeinsam befinden.