Kameralistische Buchführung in der Finanzwissenschaft
Wenn die Staaten ihre Haushalte vorlegen oder statistische Berechnungen bezüglich der Einzahlungen und Auszahlungen vornehmen, kommt dabei die Kameralistik als Buchhaltungssystem zur Anwendung.
Die kameralistische Buchführung wird auch als Kameralistik bezeichnet und stellt ein staatliches Buchhaltungssystem dar. Es ist abzugrenzen von der doppelten Buchführung, der Doppik. Die Kameralistik wurde bereits im Jahr 1762 eingeführt und wird seitdem in vielen Staaten für die Darlegung von Einnahmen und Ausgaben genutzt. Da das System der doppelten Buchführung als das Ideal in der Rechnungslegung gilt und auch von allen Unternehmen angewendet wird, stellt sich die Frage, welche Berechtigung die Kameralistik noch besitzt.
Der große Unterschied zur doppelten Buchführung liegt darin, dass in der kameralistischen Buchführung keine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) vorgenommen wird. Neben der Betrachtung von Einnahmen und Ausgaben existiert also keine gesonderte Aufführung der Erträge und Auswendungen. In der Betriebswirtschaftlehre kommt aber gerade letzterem Aspekt eine besondere Bedeutung zu, da die GuV Rückschlüsse auf die Art, Höhe und Quelle des Erfolgs der Unternehmung erlaubt. Sie ist daher auch wesentlicher Bestandteil eines jeden Jahresabschlusses.
Die Gegenüberstellung der Einzahlungen und Auszahlungen in der Kameralistik kann daher nicht mit der differenzierten betriebswirtschaftlichen Rechnungslegung verglichen werden. Trotzdem ist auch die Kameralistik in der Lage, sämtliche wirtschaftlichen Vorgänge buchhalterisch zu erfassen und insbesondere auch die Vermögensveränderungen aufzuzeigen. Es handelt sich in diesem Sinne also um ein von der Doppik lediglich formal abweichendes System. Dass beide Verfahren im Ergebnis ähnliche Aufgaben erfüllen können, ist auch daran erkennbar, dass die international normierten staatlichen Rechnungslegungen prinzipiell sowohl in der Doppik als auch in der Kameralistik abgebildet werden dürfen und zwar entweder in Form einer Einzahlungs- und Auszahlungsrechnung oder einer Aufwands- und Ertragsrechnung. Beide Verfahren erreichen dieses Ziel aber auf unterschiedlichen Wegen; die doppelte Buchhaltung bleibt in der Darstellung der Gewinne differenzierter.
Die Kameralistik hat ihre Vorteile in allen denjenigen Systemen, die in Zahlungsströmen und nicht in Aufwendungen und Erträgen denken. In der Finanzwissenschaft folgt man nach wie vor dem Kreislaufmodell, das von solchen Zahlungsströmen ausgeht. Außerdem existieren auch zahlreiche gesetzliche Bestimmungen, die bei der Darstellung des Staatshaushaltes eine zahlungsbasierte Gesamtrechnung nahelegen. Bei der doppelten Buchführung ist es zudem so, dass eine Überschuldung des Unternehmens sofort sichtbar wird, wohingegen die Kameralistik diese Grenze in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz anders ziehen muss.