Handgepäck in Flugzeugen: Bestimmungen und Regeln

Obwohl die Regelungen bezüglich erlaubter Gegenstände im Handgepäck Flugreisender bereits 2006 geändert wurden, sind viele Passagiere immer noch verunsichert. Was darf also ins Handgepäck und was muss draußen bleiben?

Nach den Terroranschlägen vom 11. September wurden die Sicherheitsvorschriften für den Flugverkehr neu überdacht. Vor allem das Thema „Handgepäck in Flugzeugen“ wurde diskutiert und seit dem 6. November 2006 gelten diesbezüglich neue Regelungen. Die Grundbestimmungen für Gewicht und Maße des Handgepäcks sind dagegen unverändert geblieben. Je nach Airline darf das Handgepäck zischen fünf und acht Kilogramm auf die Waage bringen und maximal 55 x 40 x 20 Zentimeter groß sein.

Grundsätzlich gilt: Alles, was als Waffe verwendet werden oder einen Menschen in irgendeiner Weise verletzen kann, darf nicht ins Handgepäck. So sind spitze und scharfe Gegenstände (Nagelfeilen und -scheren etc.) aller Art und stumpfe oder harte Gegenstände, wie zum Beispiel Glasflaschen, im Passagierraum verboten. Selbstredend umfasst das Verbot auch das Mitführen von Waffen, Munition, Explosivstoffen oder Waffenimitaten. Des Weiteren ist es dem Reisenden nicht gestattet bestimmte Sport- oder Hobbygeräte wie Wanderstöcke, Baseballschläger oder Kamerastative in die Kabine mitzunehmen. Leicht brennbare und chemische, toxische und ätzende Stoffe sowie giftige oder ansteckende Substanzen (auch Quecksilber in einem Fieberthermometer) dürfen ebenso nicht im Handgepäck untergebracht werden.

Im Handgepäck prinzipiell erlaubt sind alle Gegenstände, die nicht unter die oben genannten Kriterien fallen. Hierbei ist aber auch zu beachten, dass Flüssigkeiten, Gels, Cremes und so weiter in Behältern mit dem maximalen Fassungsvermögen von 100 Millilitern mitgeführt werden. Zusätzlich müssen diese Behälter in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastikbeutel untergebracht sein, der maximal einen Liter fasst. Medikamente und Spezialnahrung, die während des Fluges benötigt werden, dürfen weiterhin ins Handgepäck, müssen aber bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen vorgelegt werden.

Im Duty-Free-Shop erworbene Artikel dürfen, in einer verschweißten Tüte und mit dem Kaufbeleg aktuellen Datums, ebenso mitgeführt werden wie elektronische Kleingeräte. Laptops und Handys müssen aber in der Regel während des Fluges ausgeschaltet bleiben.